Teilnahmebedingungen

  1. Der teilnehmende Hersteller muss seinen Firmensitz (Handelsregistereintrag) in Niedersachsen haben. Bei Konzernen muss sich der Sitz der produzierenden Tochtergesellschaft in Niedersachsen befinden. Befindet sich lediglich eine Produktionsstätte in Niedersachsen, ist die Teilnahme nicht zulässig.
  2. Bei Kooperationen muss das produzierende Unternehmen seinen Sitz in Niedersachsen haben.
  3. Kooperationen sind Zusammenschlüsse rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Lieferbeziehungen oder die Erfüllung von Leistungen eines Unternehmens im Auftrag eines anderen begründen noch keine Kooperation.
  4. Die Wertschöpfung bei der Herstellung des Endproduktes muss überwiegend (>50 %) in Niedersachsen stattfinden (ohne Verpackung). Die wesentlichen geschmacks- und/oder namensgebenden Inhaltsstoffe (Hauptzutaten) sollen vornehmlich aus niedersächsischer Urproduktion stammen. Im Zweifel entscheidet die Jury über die Zulassung zum Wettbewerb.
  5. Wenn die Hauptzutaten nicht in Niedersachsen angebaut bzw. erzeugt werden können (Bsp. Tee, Kaffee, Kakao), z. B. weil die klimatischen Voraussetzungen nicht gegeben sind, muss das Produkt sich durch ein besonderes Herstellungsverfahren auszeichnen, das idealerweise im niedersächsischen Brauchtum gründet, oder das Produkt muss eine singuläre niedersächsische Spezialität sein (Bsp. „Ostfriesentee“). Im Einzelfall entscheidet die Jury über die Zulassung zum Wettbewerb.
  6. Eingereicht werden können verarbeitete Produkte aus den folgenden Warengruppen:
    Getränke, einschließlich Spirituosen | Fleisch und Fleischerzeugnisse | Obst- und Gemüsekonserven, Süßkonserven | Back- und Teigwaren | Fischerzeugnisse und Meeresfrüchte | TK-Produkte | Milch und Molkereierzeugnisse | sonstiges Trockensortiment
  7. Nicht eingereicht werden können unverarbeitete Urprodukte (z.B. Apfelsorten)
  8. Die Bewerbung ist jeweils nur in einer der beiden Wettbewerbskategorie möglich.
  9. Es können in beiden Wettbewerbskategorien bis zu drei Produkte eines Unternehmens am Wettbewerb teilnehmen.
  10. Je Produkt müssen Sie drei Produktmuster (bei TK-Produkten oder Frischprodukten genügt zunächst ein Verpackungsmuster) einreichen. Wenn Sie mit Produkten teilnehmen möchten, die besonders groß sind (z. B. ganze Schinken), setzen Sie sich bitte zwecks Absprache eines Liefertermins und der Anzahl der benötigten Einzelprodukte telefonisch mit uns in Verbindung.
  11. Bitte beachten Sie bei Einsendungen von Produkten mit begrenzter Haltbarkeit, dass die Jurysitzung ca. zwei Wochen nach Bewerbungsschluss stattfinden wird. Sie können Frischprodukte mit geringer Haltbarkeit deshalb nach telefonischer Abstimmung mit uns bis unmittelbar vor der Jurysitzung einreichen.
  12. Alle Produktmuster müssen Sie uns kostenfrei anliefern.
  13. Bewerbungen in der Wettbewerbskategorie Kulinarischer Botschafter Niedersachsen-innovativ 2024  sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem konsumfertigen, verkaufsfähigen Produkt möglich. Roh- bzw. unverarbeitete Urprodukte sind nicht zugelassen.
  14. Alle eingereichten Produktmuster werden Eigentum des Veranstalters. Eine Rücksendung erfolgt nicht.
  15. Die erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Beschickung der „Niedersächsischen Genussbox“ mit dem jeweiligen Produkt. Der Veranstalter wird mit allen Herstellern der im Wettbewerb ausgewählten Produkte gesonderte Verhandlungen über die Lieferung von Produkten für die Genussbox führen. Dies betrifft insbesondere die Liefermengen und die Einkaufspreise der jeweiligen Produkte.
  16. Die Auszeichnung „Kulinarischer Botschafter Niedersachsen 2024“ bzw. Kulinarischer Botschafter Niedersachsen-innovativ 2024 darf ausschließlich produktbezogen eingesetzt werden. Sie stellt keine Kennzeichnung im Sinne eines Qualitäts- und/oder Gütesiegels dar und ist keine Auszeichnung für das gesamte Unternehmen.
  17. Ausschlusskriterien:
    Produkte, die Zusatzstoffe mit den E-Nummern E620-E625 (Geschmacksverstärker) oder andere offensichtlich schönende oder die Herstellung verbilligende Ersatz- oder Zusatzstoffe enthalten, können nicht zum Wettbewerb zugelassen werden. Die Jury kann Sie bitten, eine Liste der Zutaten und/oder eine Liste der verwendeten Zusatzstoffe einzureichen (E-Nummern-Liste).
  18. Mit Ihrer Teilnahme am Wettbewerb stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen der Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e. V. zu. Sie stimmen außerdem zu, dass im Fall einer Prämierung Ihr Firmenname sowie Fotos und Beschreibungen des prämierten Produktes auf den Webseiten und Social-media-Kanälen des Veranstalters veröffentlicht werden. Sie stimmen außerdem der zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzung der mit der Bewerbung zur Verfügung gestellten Bilder und Grafiken durch die Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e. V. zu.
  19.  Kosten:
    Die Teilnahme am Wettbewerb kostet je teilnehmendem Produkt 150,00 €, bzw. 250,00 € für Nicht-KMU Unternehmen. Im Fall einer Prämierung werden je Produkt weitere 200,00 € für die Nutzung des Labels Kulinarischer Botschafter Niedersachsen 2024 fällig. Das Nutzungsrecht wird gemäß Zeichennutzungsvereinbarung zeitlich unbegrenzt übertragen. Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. 19 % MwSt.
  20. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.