Spielregeln für Zeichennutzer

Die Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e. V. (Lizenzgeberin) vergibt die Wort-Bild-Marke „Kulinarischer Botschafter Niedersachsen“ für werbliche und kommunikative Zwecke in Verbindung mit dem ausgezeichneten Produkt.

  • Das Zeichen wird nur an Produkte vergeben, die das Bewerbungsverfahren und die Prüfung durch eine unabhängige, neutrale Jury im Jahr der Auszeichnung erfolgreich durchlaufen haben und vom niedersächsischen Ministerpräsidenten mit einer entsprechenden Urkunde ausgezeichnte wurden.
  • Das Zeichen darf nur mit der eingedruckten Jahreszahl des Jahres der Auszeichnung verwendet werden.
  • Das Zeichen darf ausschließlich produktbezogen, d. h. an oder auf dem ausgezeichneten Produkt verwendet werden. Auf Abbildungen, z. B. auf Etiketten, Werbebroschüren, Plakaten, etc., darf das Zeichen nur in direkter Nähe zur Abbildung des ausgezeichneten Produktes verwendet werden.
  • Das Zeichen darf auf keinen Fall auf der Geschäftsausstattung des Herstellers oder in allgemeinen Informationsbroschüren oder auf Fahrzeugen des Herstellers ohne entsprechende Produktabbildung verwendet werden.
  • Das Zeichen darf ausschließlich in der von der Lizenzgeberin ausgegebenen Form und Farbe benutzt werden. Entsprechende Druckvorlagen können jederzeit bei der Lizenzgeberin angefordert werden.
  • Der Hersteller des ausgezeichneten Produktes darf das Zeichen weder als Marke anmelden noch eine mit dem Zeichen verwechselbare Wort-Bild-Marke anmelden oder benutzen.
  • Das Zeichen darf zeitlich unbefristet verwendet werden. Soll das Zeichen erneut mit aktueller Jahreszahl vergeben werden, ist eine erneute Bewerbung durch den Hersteller notwendig. Das Prüfverfahren erfolgt dann ohne Berücksichtigung der früheren Prüfergebnisse.